Grundschulddarlehen

Grundschulddarlehen (auch bekannt als Hypothekendarlehen) sind Darlehen die im Grundbuch eingetragen werden und somit den Kreditgebenden Banken das Haus oder das Grundstück als Sicherheit im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers zuschreiben. Sollte dieser Fall eintreten hat die Bank das Recht das im Grundbuch eingetragene Haus zu versteigern. Dies erfolgt dann in einer Zwangsversteigerung, nachdem vorher das Haus von einem Gutachter begutachtet wurde und ein Verkehrswert ermittelt wurde. Dies ist natürlich für keinen Eigentümer angenehm und man strebt grundsätzlich nach dem Erhalt der Immobilie.

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Beim Grundschulddarlehen einigen sich Kreditgeber und Kreditnehmer, wie bei anderen Krediten auch auf eine Laufzeit sowie die Höhe der monatlichen Tilgung und des Zinssatzes. Sollte das Darlehen in der vereinbarten Zeit nicht zurückgezahlt sein, müssen neue Konditionen mit der Bank verhandelt werden, die den weiteren Verlauf des Darlehens festsetzen. Da die Sicherheit der Banken bei dieser Form des Darlehens relativ hoch ist, sind die Zinsen auch nicht immer sehr hoch angesiedelt, da die Bank im Zweifelsfall ja das Haus veräußern kann und sich somit das Geld zurückholen kann. Wie bei anderen Kreditformen auch gelten auch hier die üblichen Grundvoraussetzungen für die Kreditvergabe, wie z.B. die Volljährigkeit, die feste Anstellung und der feste Wohnsitz in Deutschland. Hinzu kommt jedoch hier, dass der Kreditnehmer der Eigentümer des Hauses oder des Grundstücks sein muss.

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