Zentralbanken (auch als Notenbanken bekannt) gelten als Banken des Staates und der Banken, die sich in dem jeweiligen Staat befinden. Sie beaufsichtigen den Finanzmarkt und alle damit verbundenen Bereiche, welche für den Staat von Bedeutung sind, unter anderem die Stabilität der Landeswährung, die allgemeine Geldpolitik und die Finanzmarktaufsicht. Zudem fungieren sie als Kreditgeber für Geschäftsbanken. Hier wird der Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank an den Kredit gekoppelt. Auch der Staat selbst oder öffentliche Institutionen können von der Zentralbank einen Kredit bekommen. In Deutschland ist die Zentralbank die Deutsche Bundesbank, welche 1957 auf Basis der Eigenständigkeit und politischen Unabhängigkeit gegründet wurde und ihren Sitz in Frankfurt hat.
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Ihr Aufgabengebiet ist im Bundesbankengesetz verankert. Für die gesamte Europäische Gemeinschaft ist die Europäische Zentralbank (EZB) zuständig, die ihren Sitz ebenfalls in Frankfurt hat und 1998 im Zuge der Europäischen Union gegründet wurde. Diese ist zum Beispiel berechtigt Banknoten auszugeben oder die Geldpolitik zu bestimmen, sowie Finanzsysteme zu beaufsichtigen und Statistiken zu führen. Oberste Priorität des Geschäfts der EZB ist es die Preisstabilität zu beobachten. Sie arbeitet eng mit den nationalen Zentralbanken zusammen und bildet zusammen mit diesen das Eurosystem, welches die Geldangelegenheiten der teilnehmenden Euroländer steuert.




